Die Qualität im Blick

Wir sind PÜZ-Stelle: Wir prüfen, überwachen und zertifizieren. Wir bitten zum Beispiel Baustellenpersonal zum Test und kontrollieren beim Hersteller.

Prüfstelle NRW 70 ­– Nachträglicher Bewehrungsanschluss

Wände verlängern, Decken erweitern oder nachträglich einen Balkon anbauen: Für all das und mehr ist ein nachträglicher Bewehrungsanschluss sinnvoll einsetzbar. Diesen schaffen Sie mit Hilfe von zugelassenen Injektionsmörtelsystemen. Ihr Betrieb braucht dafür einen Eignungsnachweis sowie qualifiziertes und geschultes Baustellenfachpersonal mit entsprechender Teilnahmebescheinigung. Die Hersteller der verschiedenen Injektionssysteme bieten dazu Schulungen an.

Hier kommen wir ins Spiel: Wir sind Prüfstelle für die Überprüfung von Herstellern und Anwendern zur Ausführung nachträglicher Bewehrungsanschlüsse mit Injektionsmörtel nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (PÜZ-Stelle NRW 70). In dieser Rolle begleiten wir die Schulungen aller Hersteller und nehmen den Teilnehmern eine praktische und eine schriftliche Prüfung ab. Bei Bestehen erhalten sie eine Teilnahmebestätigung, die lebenslang gültig ist.

Außerdem stellen wir Firmeneignungsnachweise für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse aus. Sie als Unternehmen reichen uns als Prüfstelle dazu alle drei Jahre die personellen und technischen Nachweise ein.

Sie bescheinigen uns darin:

  • eine oder mehrere qualifizierte Führungskräfte (Maurermeister, Betonbaumeister oder Bauingenieur)
  • Bauleiter
  • geschultes Baustellenfachpersonal (mit oben erwähnter Teilnahmebestätigung)
  • erforderliche Geräteausstattung wie Systemkoffer, Auspressgerät etc.

Wir prüfen die Anträge und Unterlagen und stellen eine Ersterteilung oder eine Verlängerung des Firmeneignungsnachweises aus.

Überwachungs- und Zertifizierungsstelle NRW 70 – unbewehrte und bewehrte Elastomerlager

Wird ein Elastomerlager bauaufsichtlich zugelassen, muss eine unabhängige und anerkannte Stelle das Herstellwerk sowie die werkseigene Produktionskontrolle regelmäßig inspizieren. So fordert es der Gesetzgeber.

Wir sind Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für diese Fälle (PÜZ-Stelle). Ist ein Bauprodukt frisch zugelassen, führen wir zunächst eine Erstinspektion durch. In der Folge überprüfen und beurteilen wir dies mindestens zweimal im Jahr. Dazu prüfen wir Stichproben, die wir direkt aus dem Werk, auf dem Markt oder in besonderen Fällen von der Baustelle beziehen.

Auch Sonderüberwachungen sind möglich, wenn

  • Regelüberwachungen nicht bestanden werden,
  • die laufende Produktion mehr als sechs Monate geruht hat,
  • der Hersteller dies beantragt oder
  • die zuständige Behörde dies beantragt.

Sind die Elastomerlager überprüft und überwacht, stellt unsere Zertifizierungsstelle ein Übereinstimmungszertifikat aus. Es wird erteilt, wenn das Bauprodukt

  • den maßgebenden technischen Regeln und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entspricht sowie
  • einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung unterliegt, die die Erfüllung des vorgenannten Punktes überprüft. Sie dient dazu, die Qualität der Bauprodukte nach ihrer Erstzulassung fortwährend sicherzustellen.

Weitere Informationen zu den PÜZ-Stellen (externer Link zum Deutschen Institut für Bautechnik)
https://www.dibt.de/de/wir-bieten/anerkennungnotifizierung-von-drittstellen/puez-stellen